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1337. Januar 6. Breslau (dat.).

i. Epiph. dom.

Heinr. (I.), Hzg v. Schles., H. v. Fürstenberg u. Jauer, bek., daß er mit Joh., Kg v. Böhmen, u. dessen Erstgebornem Karl, Markgraf v. Mähren, seinen Schwägern, zur vollen Eintracht gelangt ist u. folgende Bündnisverträge mit ihnen abgeschlossen hat: Er muß ihnen selbst im Kgreich Böhmen oder i. Lande Mähren und in ihren andern Ländern Polens mit seiner ganzen Macht, sooft und wann es ihnen notwendig sein wird, getreu gegen ihre Angreifer auf seine eigene Gefahr helfen; jedoch müssen sie die Kosten übernehmen. Wenn er aber in ihrem Dienst u. i. ihren Landen mit einem oder mit mehreren ihrer Rebellen einen Feldkrieg eingegangen ist, dann müssen sie ihm die erlittenen Schäden ersetzen; dafür gehört ihnen jedoch auch der von ihm davongetragene Gewinn. Wenn er jedoch mit ihnen in ihrem Dienst außerhalb ihrer Grenzen in fremde Länder vorrückt, dann sind sie nicht nur für die Kosten, sondern auch für die von ihm erlittenen Schäden haftbar u. müssen ihn für seine Dienstleistungen mit einem entsprechenden Entgelt zufriedenstellen.

O. Z.


A. d. jetzt i. Prager Staatsarch. befindl. Transsumpt des K. Sigismund vom 20. März 1426 [Vgl. Altmann, Die Urkunden Kaiser Sigmunds (1896) Nr. 6583. Der Umstand, daß am gleichen Tage zu Wien 20. Okt. 1426 K. Sigismund noch eine ganze Reihe anderer schles. Lehnsauftragungsbriefe u. Gelöbnisurkk. an die Krone Böhmen zusammen mit s. Schwiegersohn Albrecht v. Österreich vidimiert, vgl. Altmann, Regg. 6583 - 6587, beweist, daß damit ein planmäßiges polit. Interesse verbunden gewesen ist, nämlich Schlesien für seinen Schwiegersohn auf alle Fälle zu sichern] abgedr. b. Grünhagen-Markgraf, Lehns- u. Besitzurk. Schles. I, 488 u. auszügl. b. Emler, Reg. Boh. et Mor. IV, 150/151, wo über die früheren Abdrucke nachzusehen wäre.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.